top of page

Motorrad

Klasse AM - Mofa

Voraussetzungen:

  • 15 Jahre Mindestalter

  • Biometrisches Passbild

 

Fahrerlaubnis über:

  • Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor oder Kleinkrafträder

  • max 25 Km/h baubedingte Höchstgeschwindigkeit

  • Verbrennunsmotor bis max 50cm³ Hubraum oder Elektromotor

​

​

Dauer der Ausbildung:

Theorie:

  • 6 Doppelstunden (je 90 Min.)

​

Praxis:

  • 90 Min. Grundausbildung unabhängig von der Form des theoretischen Unterrichts

​

Klasse A2  

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 18 Jahre

  • Biometrisches Passbild

  • Sehtest

  • Erste-Hilfe-Kurs

  • Personalausweis

 

Fahrerlaubnis über:

  • Krafträder mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35kW

     oder

  • Leistungsverhältnis max 0,2kW/kg

​

​

Dauer der Ausbildung:

Theorie:

  • 12 Doppelstunden (je 90 Min.) Grundstoff (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden (je 90 Min.) Grundstoff)

  • 4 Doppelstunden (je 90 Min.) Zusatzstoff

  • Beim Aufstieg von A1 nach A2 und von A2 nach A ist bei jeweils mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse kein Theorieunterricht vorgeschrieben.

​

Praxis:

  • Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung 
    (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

  • 5 Fahrstunden (je 45 Min.) Überland

  • 4 Fahrstunden (je 45 Min.) Autobahn

  • 3 Fahrstunden (je 45 Min.) bei Dunkelheit

  • Bei der Erweiterung von Klasse A1 auf A2 und von Klasse A2 auf A gilt folgendes

      Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der         jeweils niedrigeren Klasse ist keine                       praktische Ausbildung vorgeschrieben.                 Allerdings muss sich der Fahrlehrer, bevor er       den Bewerber zur Prüfung vorstellt, davon           überzeugen, dass dieser die notwendigen           Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt. 
      Besitzt der Bewerber die jeweils niedrigere           Klasse noch nicht seit mindestens 2 Jahren         oder will er von der Klasse A1 direkt auf A           aufsteigen, ist die Anzahl der besonderen           Ausbildungsfahrten reduziert auf:
      3 Fahrstunden Überland (je 45 Min.), 
      2 Fahrstunden Autobahn (je 45 Min.), 
      1 Fahrstunde bei Dunkelheit (je 45 Min.).

Klasse A1 - (125er) 

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 16 Jahre

  • Biometrisches Passbild

  • Sehtest

  • Erste-Hilfe-Kurs

  • Personalausweis

​

​

Fahrerlaubnis über:

  • Krafträder mit einem Hubraum von max 125cm³

      oder

  • max Motorleistung 11kW

      oder

  • Leistungsverhältnis max 0,1kW/kg

​

​

Dauer der Ausbildung:

Theorie:

  • 12 Doppelstunden (je 90 Min.) Grundstoff (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden (je 90 Min.) Grundstoff)

  • 4 Doppelstunden (je 90 Min.) Zusatzstoff

​

Praxis:

  • Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung 
    (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

  • 5 Fahrstunden (je 45 Min.) Überland

  • 4 Fahrstunden (je 45 Min.) Autobahn

  • 3 Fahrstunden (je 45 Min.) bei Dunkelheit

​

​

Klasse A  

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 24 Jahre

  • Mindestalter 20 Jahre bei 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2

  • Biometrisches Passbild

  • Sehtest

  • Erste-Hilfe-Kurs

  • Personalausweis

​

Fahrerlaubnis über:

  • Krafträder mit einem Hubraum von mehr als 50cm³

      und

  • baubeschränkte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45km/h

​

​

Dauer der Ausbildung:

Theorie:

  • 12 Doppelstunden (je 90 Min.) Grundstoff (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden (je 90 Min.) Grundstoff)

  • 4 Doppelstunden (je 90 Min.) Zusatzstoff

  • Beim Aufstieg von A1 nach A2 und von A2 nach A ist bei jeweils mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse kein Theorieunterricht vorgeschrieben.

​

Praxis:

  • Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung 
    (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

  • 5 Fahrstunden (je 45 Min.) Überland

  • 4 Fahrstunden (je 45 Min.) Autobahn

  • 3 Fahrstunden (je 45 Min.) bei Dunkelheit

  • Bei der Erweiterung von Klasse A1 auf A2 und von Klasse A2 auf A gilt folgendes

      Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der         jeweils niedrigeren Klasse ist keine                       praktische Ausbildung vorgeschrieben.                 Allerdings muss sich der Fahrlehrer, bevor er       den Bewerber zur Prüfung vorstellt, davon           überzeugen, dass dieser die notwendigen           Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt. 
      Besitzt der Bewerber die jeweils niedrigere           Klasse noch nicht seit mindestens 2 Jahren         oder will er von der Klasse A1 direkt auf A           aufsteigen, ist die Anzahl der besonderen           Ausbildungsfahrten reduziert auf:
      3 Fahrstunden Überland (je 45 Min.), 
      2 Fahrstunden Autobahn (je 45 Min.), 
      1 Fahrstunde bei Dunkelheit (je 45 Min.).

Genaue Preisangaben können nicht gemacht werden, da es beim Endpreis Unterschiede geben kann. Diese sind vom Fahrschüler abhängig und werden gemessen an der Anzahl der Theorie- und Praxisstunden, sowie den Versuchen an den Prüfungen, etc.. Gern geben wir eine Beispielrechnung heraus.

    • Facebook Basic Black

    Impressum

    Anschrift: Wolfhager Straße 409
    PLZ/Ort: 34128 Kassel-Harleshausen
    Tel: 0171 6987 892
    E-Mail: info@poguntke.de
    Umsatzsteuer-ID: 026.857.00255

    Inhaberin: Emmi Poguntke
    Webmaster: Bodo Poguntke

    bottom of page