Bus
Klasse D1
Voraussetzungen:​​​
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Mindestalter 21 Jahre
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Mindestalter 18 Jahre (*1)
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Vorbesitz Klasse B​
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Biometrisches Passbild
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Augenärztliches Zeugnis
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Ärztliches Zeugnis
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Gutachten eines Arbeitsmediziners über die Belastungsfähigkeit
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Erste-Hilfe-Kurs
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Personalausweis
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Fahrerlaubnis über:
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Kraftfahrzeuge die für die Beförderung von mehr als 8 aber max 16 Personen (exklusive Fahrer) ausgelegt und gebaut sind
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Länge des Kraftfahrzeugs darf max 8m betragen
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Anhänger bis max 750kg zulässiger Gesamtmasse
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Klasse D
Voraussetzungen:
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Mindestalter 24 Jahre (*2,*3)
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Vorbesitz Klasse D1
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Biometrisches Passbild
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Augenärztliches Zeugnis
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Ärztliches Zeugnis
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Gutachten eines Arbeitsmediziners über die Belastungsfähigkeit
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Erste-Hilfe-Kurs
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Personalausweis
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Fahrerlaubnis über:
-
Kraftfahrzeuge die für die Beförderung von mehr als 8 Personen (exklusive Fahrer) ausgelegt und gebaut sind
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Anhänger bis max 750kg zulässiger Gesamtmasse
Klasse D1E
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Voraussetzungen:​ ​​
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​Mindestalter 21 Jahre
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Mindestalter 18 Jahre (*1)
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Vorbesitz Klasse D1
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Biometrisches Passbild
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Augenärztliches Zeugnis
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Ärztliches Zeugnis
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Gutachten eines Arbeitsmediziners über die Belastungsfähigkeit
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Erste-Hilfe-Kurs
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Personalausweis
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​Fahrerlaubnis über:​
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Kombination aus Kraftfahrzeug der Klasse D1 und Anhänger mit mehr als 750kg zulässiger Gesamtmasse
Klasse DE
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Voraussetzungen:
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Mindestalter 24 Jahre (*2)
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Vorbesitz Klasse D
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Biometrisches Passbild
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Augenärztliches Zeugnis
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Ärztliches Zeugnis
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Gutachten eines Arbeitsmediziners über die Belastungsfähigkeit
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Erste-Hilfe-Kurs
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Personalausweis
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Fahrerlaubnis über:
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Kombination aus Kraftfahrzeug der Klasse D und Anhänger mit mehr als 750kg zulässiger Gesamtmasse
*1 18 Jahre für Bewerber, welche die Ausbildung in dem Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ durchlaufen oder abgeschlossen haben
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*2 Die Klassen D und DE können erworben werden:
a) bereits mit 18 Jahren begrenzt auf Fahrten im Linienverkehr bis 50 km unter den Bedingungen von 5;
b) bereits mit 20 Jahren unter den Bedingungen von 5;
c) bereits mit 21 Jahren nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG (umfangreiche IHK-Prüfung in Theorie und Praxis) oder, begrenzt auf Fahrten im Linienverkehr bis 50 km, nach beschleunigter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2 BKrFQG;
d) bereits mit 23 Jahren die Klasse D (nicht DE) nach beschleunigter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2 BKrFQG.
*3 Seit 05/2014: Mindestalter 21 für Bewerber der Klasse D, die als Führer
1. von Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr, der Polizei, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes, sofern diese Fahrzeuge für Einsatzfahrten oder vom Vorgesetzten angeordnete Übungsfahrten sowie Prüfungen auf der Straße unterzogen werden, und
2. von Fahrzeugen, die zu Reparatur- oder Wartungszwecken in gewerbliche Fahrzeugwerkstätten verbracht und dort auf Anweisung eines Vorgesetzten Prüfungen auf der Straße unterzogen werden.
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Genaue Preisangaben können nicht gemacht werden, da es beim Endpreis Unterschiede geben kann. Diese sind vom Fahrschüler abhängig und werden gemessen an der Anzahl der Theorie- und Praxisstunden, sowie den Versuchen an den Prüfungen, etc.. Gern geben wir eine Beispielrechnung heraus.